FAQ – Sie haben Fragen
hier gibt es die Antworten
Vor der Messe
Welche Anforderungen werden an die Standgestaltung gestellt?
Die gemietete Fläche enthält das Standbaupaket, in welchem die Kunststoffwände und der Bodenbelag enthalten ist.
Obligatorisch kommen dabei hinzu: der Medienpflichteintrag, die Müllpauschale sowie 1kW Strom.
Die bei der RAM inkludierten Standwände sind 2,50 m hoch und 1 m breit. Höhere Aufbauten sind genehmigungspflichtig.
Bei besonderer Standgestaltung kontaktieren Sie bitte die Projektleitung zur konkreten Absprache.
Wie viele Branchen kann ich auf der Anmeldung angeben?
Sie können bis zu 5 Branchen angeben. Diese bitte unmittelbar auf der Anmeldung angeben. Fehlen diese Angaben, so wird die Projektleitung die Branchenzuordnung vornehmen.
Wie viel Ausstellerausweise erhalte ich mit meiner Anmeldung?
Die Anzahl der Ausstellerausweise richtet sich nach der Größe des Standes. Genaue Informationen darüber erhalten Sie über das Technische Formular 11, mit welchem sie auch weitere Ausstellerausweise bestellen können.Das Standpersonal kann die Ausstellung nur mit gültigen Ausstellerausweisen betreten.
Die Ausweise können bei der Messeleitung hinterlegt werden.
Wie erfolgt die Bezahlung des Messestandes?
Die Rechnung ist für die Messe Hochzeit & Feste am 1.12.2023 fällig. Später ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Bitte überweisen Sie rechtzeitig, damit Ihnen die Ausstellerausweise rechtzeitig zugeschickt werden können. Bei kurzfristigen Anmeldungen istwährend des Aufbaus nur Barzahlungen möglich. Auf dem Gelände befindet sich ein Geldautomat.
Wie ist die Anschrift für Warenlieferungen und Postsendungen?
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Sind die Ausstellungsexponate versichert?
Sie können Ihre Ausstellungsexponate über das Technische Formular 8 versichern lassen.
Wie komme ich während des Aufbaus auf das Messegelände?
Die Aufbauzeiten entnehmen Sie bitte den Auf- und Abbaubestimmungen oder dem Technischen Bestellscheinbuch. Um auf das Messegelände zu kommen, bezahlen Sie eine Kaution von 50,00€ für einen PKW für eine Stunde, für einen Kleintransporter für 2 Stunden und für einen LKW für 3 Stunden. Für einen Hänger wird zusätzlich eine Kaution von 50,00€ erhoben. Sie erhalten die Kaution zurück, wenn Sie die vorgegebenen Zeiten einhalten.
Was sind die AUMA-Gebühren?
Der AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. vertritt die Interessen der Messewirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber Parlament, Ministerien, Behörden und anderen Organisationen.
AUMA informiert Aussteller und Besucher über Termine, Angebote, Aussteller- und Besucherzahlen von in- und ausländischen Veranstaltungen durch Internet, Printmedien und individuelle Informationen.
AUMA unterstützt das Auslandsmarketing der deutschen Veranstalter, betreibt Marketing pro Messe, unterhält das Institut der Deutschen Messewirtschaft und bietet in der Deutschen Messebibliothek Zugang zur Fachliteratur.
AUMA verbessert die Transparenz des Messemarktes, nimmt die Geschäftsführung der FKM wahr, koordiniert die deutschen Messeaktivitäten im Ausland und bietet den Unternehmen einen kostenlosen Messe-Nutzen-Check.
Was bedeutet FKM?
Die FKM Gesellschaft zur Freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen hat einheitliche Regeln für die Ermittlung und Veröffentlichung von Aussteller- und Besucherzahlen sowie für die Durchführung von Besucheranalysen aufgestellt, um die Vergleichbarkeit von Messekennzahlen zu sichern. Die Einhaltung der Regeln wird durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert.
Während der Messe
Kann mein Stand mit Waren beliefert werden?
Die Warenanlieferung kann morgens bis 9:45 Uhr erfolgen und abends ab 18:00 Uhr. Während der Ausstellung ist jeglicher Fahrzeugverkehr auf dem Messegelände verboten.
Wie erfolgt die Abholung von verkaufter Ware?
Rückfragen am Stand, Umtausch und Abholung von Waren sind für Besucher mit zeitlich befristetem Interimsausweis möglich.
Verkaufte Exponate, die zur Ausstattung des Standes gehören, dürfen nur am letzten Ausstellungstag, aber nicht vor 17:30 Uhr abgegeben werden. Bei Abholung von Waren mit einem Fahrzeug ist die Abholung erst ab 18:00 Uhr möglich.
Muss ich immer einen Kassenbon herausgeben?
Der Verband der Deutschen Messewirtschaft, AUMA, hat dazu eine Rechtseinschätzung vorgelegt, die wir für Sie zur Information zum Thema verlinken – (Achtung! Sie verlassen mit Klick dieses Links die aktuelle Seite): Bonpflicht bei Messen
Sie haben noch weitere Fragen?
Dann kontaktieren Sie unseren Projektleiter der Saale-Orla Schau
er wird Ihnen sehr gerne weiterhelfen!
Erfahrungsstark: Ihr RAM-Projektleiter seit 20 Jahren!
Sie wollen 2025 unseren MesseErfolg mitnehmen?
Ich kümmere mich um Ihre erfolgreiche Messeteilnahme.
Mein Name ist Mario Sachs, ich bin Ihr Projektleiter im RAM-Team.
Ich bin Montag bis Donnerstag von 08 – 17 Uhr
und Freitag von 08 – 13 Uhr gern für Sie da.